Diese Aussage widerspricht […] UN-Kinderrecht Artikel 8. […] Im Weiteren wird EMRK Artikel 6 und UN-Kinderrecht Artikel 9 aufs gröbste verletzt. Wenn die Kontaktsperre bis am 27.05.2016 angesetzt wurde, ist es das ultimative Recht der Kinder wie der Mutter, nach Ablauf der Frist eine rechtmässige Verfügung in der Hand zu halten und es ist die Aufgabe des Gerichts, dieses sicherzustellen.