Es handelt sich also eindeutig um missbräuchliches Handeln, wodurch Kindsvater, Heim, Beistand wie dem Gericht unrechtmässige Vorteile erschaffen wurden und der Klägerin wie ihren Kindern erhebliche Nachteile zugefügt wurden. Die Staatsanwaltschaft Kanton Bern führt aus, dass nur Amtsmissbrauch vorliege, wenn Machtbefugnisse, die einem Amt verliehen sind, unrechtmässig angewendet, d.h. Kraft des Amtes verfügt oder Zwang ausgeübt werden würde, wo es nicht geschehen dürfe.