Das wiederum entspricht u.A. einem Rechtsverstoss gemäss EMRK Artikel 6 und Artikel 14. Grundsätzlich werden Verfügungen nicht per Fax, sondern per Einschreiben verschickt. Zudem muss Herr A.________ als Gerichtspräsident gewusst haben, dass der 27.05.2016 ein kirchlicher Feiertag im Kanton F.________ ist und somit die Kanzlei des Rechtanwalts E.________ geschlossen sein wird. Die rechtswidrige Verfügung wurde eindeutig zu spät erlassen, was dem Tatbestand Amtsmissbrauch gemäss StGB 312 entspricht.