Das ist falsch. Der Wortlaut der Klägerin lautet: „Gerade für Kinder Ist der Zustand im Ungewissen gelassen zu werden höchst schädigend. Nachweislich vermissen die Kinder die Mutter sehr... Sie weiter im Ungewissen zu lassen ist schlicht weg menschenunwürdig und kindswohlschädigend." Die Klägerin hat somit klar formuliert, dass die Ungewissheit schädlich sei und nicht dass sie keinen Kontakt mit den Kindern aufnehmen konnte. […] Den Tatbestand, den die Klägerin als kindswohlschädigend rügt, ist das absichtlich und rechtswidrige im Unwissen lassen begangen durch Herrn A.________.