1. 1.1 Mit Verfügung vom 28. Juli 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. 1.2 Dagegen reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Herr A.________ sei des Tatbestandes des Amtsmissbrauchs schuldig zu sprechen. 2. Es sei der Klägerin und ihren drei Kindern eine Genugtuung Höchstbetrag und nach Ermessen des Gerichts durch Herrn A.________ und der Staatsanwaltschaft Kanton Bern zu bezahlen.