3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die angefochtene Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. Juli 2016 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 5. August 2016 (inkl. Beilagen) wird an das Regierungsstatthalteramt Biel weitergeleitet.