Dieser Strafbefehl ist rechtskräftig. Am 29. Februar 2016 wurde das Regierungsstatthalteramt Biel durch die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Verwertung des Fahrzeuges gemäss Weisung der Generalstaatsanwaltschaft zum «Umgang mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen und Vermögenswerten nach StPO» vom September 2010 anzuordnen. Damit ging die Zuständigkeit zur