1. Am 9. Dezember 2015 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Personenwagen Opel Zafira A22, schwarz met., BE.________ von A.________ wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. A.________ wurde mit Strafbefehl vom 25. Januar 2016 wegen Fahrens ohne Berechtigung sowie Fahrens in angetrunkenem Zustand schuldig erklärt. Der beschlagnahmte Personenwagen wurde in Anwendung von Art. 69 StGB zur Verwertung eingezogen.