Zuständigkeit zur Vollstreckung des Einziehungsentscheids Das Regierungsstatthalteramt führt die Verwertung oder Vernichtung eingezogener Gegenstände durch und entscheidet selbständig über die Vernichtung von Gegenständen, die zum Zwecke der Verwertung eingezogen worden sind, aber nicht verwertet werden können. Die Staatsanwaltschaft ist nicht berechtigt, rechtskräftig zur Verwertung eingezogene Personenwagen der Vernichtung zuzuführen (E. 3). Erwägungen: