Strafverfahren wegen Fahrens ohne Berechtigung und Fahrens in angetrunkenem Zustand Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. Juli 2016 (BJS 15 29346) Regeste: Art. 73 EG ZSJ; Zuständigkeit zur Vollstreckung des Einziehungsentscheids Das Regierungsstatthalteramt führt die Verwertung oder Vernichtung eingezogener Gegenstände durch und entscheidet selbständig über die Vernichtung von Gegenständen, die zum Zwecke der Verwertung eingezogen worden sind, aber nicht verwertet werden können.