deres Vertrauensverhältnis besteht (STRATENWERTH/JENNY/BOMMER, Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil I, 7. Aufl. 2010, § 15 N. 20). Bei der Frage, ob betrügerisches Verhalten strafrechtlich relevant ist, wird die Eigenverantwortlichkeit des Opfers berücksichtigt.