4 zenz betreffe, hätte man ihm schlicht irgendein Dokument vorlegen können. Jedoch habe er vorher noch nie eine Geschäftslizenz überprüft. Dies sei auch nicht Usus, weil die Echtheit eines Dokuments, vor allem bei fremden Kulturen, kaum überprüfbar sei. Des Weiteren sei es in diesem Geschäft nicht üblich, mit schriftlichen Verträgen zu arbeiten, und hätte dies am Sachverhalt ohnehin nichts geändert.