5. Die Generalstaatsanwaltschaft führt aus was folgt: Anlässlich der Einvernahmen habe der Beschwerdeführer angegeben, dass er nach der Ausbildung zum Elektroingenieur BWL studiert habe. Danach sei er in China zehn Jahre Geschäftsführer diverser J.________-Firmen gewesen. Er habe angeben, schon häufig «gebörselet» zu haben; er habe schon Millionen investiert. Zuvor habe er Aktien aber immer über eine Bank gekauft, nicht wie hier über Broker. Er habe sich nach der Kontaktaufnahme gesagt, er probiere es einmal, auch wenn er sehr skeptisch gewesen sei. Er sei ein Typ, der gerne Neues ausprobiere.