3. Folgenden, an sich unbestrittenen Sachverhalt gab der Beschwerdeführer zu Protokoll: Er sei von einem C.________ der Firma A.________ Partners (siehe auch http://________) durch einen Internet-Anruf kontaktiert worden. Dieser habe ihm Aktienpakete der Firma F.________ zum Kauf angeboten, für welche die A.________ Partners angeblich eine Aktienkapitalerhöhung durchführen sollte. Am 29. November 2013 habe er der G.________ Bank in Honkong US-Dollar 10‘605.00 überwiesen. Die A.________ Partners habe ihm ein Portfolio-Konto eingerichtet, auf das er keinen Zugriff erhalten habe.