Dies umso mehr, als im bisherigen Ermittlungsstadium dessen Aussagen (noch) das alleinige Beweismittel darstellen würden. Bereits in der Vergangenheit habe er ein manipulatives Verhalten gezeigt und es sei davon auszugehen, dass zwischen den beiden eine Abhängigkeit bestehe, welche nicht dadurch aufgelöst werden könne, dass das Opfer Anzeige erstattet habe und sich der Beschwerdeführer einige Tage in Untersuchungshaft befunden habe.