Diese habe ausführlich ihre Sicht der Dinge zu Protokoll geben können. Daraufhin habe die Jugendanwältin das Verfahren ausgedehnt. Neben der Haft seien weitere Zwangsmassnahmen durchgeführt worden: Es sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, dabei seien Mobiltelefone beschlagnahmt worden. Sodann habe die Polizei eine WSA-Probe entnommen. Ebenfalls angeordnet worden sei die ED-Erfassung. Die Behörden hätten auf die Kooperationsbereitschaft des Beschwerdeführers zählen können. Mit der Auslesung des Mobiltelefons sei er ebenso einverstanden gewesen wie damit, dass die Polizei auf den Instagram-Account zugreife. Die Vorinstanz habe einen dringenden Tatverdacht bejaht.