2 Frau D.________ geschlagen und Fotos hochgeladen habe. Zudem habe er Betäubungsmittelkonsum eingestanden. Gleichzeitig habe er betont, dass auch Frau D.________ geschlagen habe und er deshalb Strafantrag wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten gestellt habe. Im Übrigen bestreite er die Darstellung von Frau D.________, insbesondere hinsichtlich nicht einvernehmlichen Sexualkontakts und Nötigung. Am 27. Juli 2016 habe eine mehrstündige Einvernahme mit Frau D.________ stattgefunden. Diese habe ausführlich ihre Sicht der Dinge zu Protokoll geben können.