Unter Kosten- und Entschädigungsfolge 1.4 Mit Schreiben vom 12. August 2016 verzichtete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau auf eine Stellungnahme. Die Leitung der Jugendanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 15. August 2016 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 1.5 In der Replik vom 17. August 2016 bestätigte der Beschwerdeführer seine Rechtsbegehren.