8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde betreffend die verweigerte Sistierung wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde betreffend die Verfahrenseinstellung wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 19. Juli 2016 wird aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Untersuchung im Sinne der Erwägungen weiterzuführen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern.