Es wird deutlich, dass (teilweise vorher auch schlicht unbekannte) zentrale Elemente bis dato nicht berücksichtigt wurden, wie beispielsweise der Umstand, dass es vom zeitlichen Ablauf her kaum so gewesen sein kann, dass der Beschuldigte bloss kurzzeitig auf die E-Mail Accounts R.________.com) zugegriffen hat. Ebenfalls gehört dazu, dass der Beschuldigte – wie es jedenfalls momentan erscheint – in den Besitz von Dokumenten gelangt ist, welche nur in Papierform existierten oder zumindest nie auf den Geschäftsservern der Beschwerdeführerin gespeichert waren.