7 vanten Gegebenheiten staatsanwaltschaftlich bisher nur ungenügend umfassend untersucht worden sind. Es wird deutlich, dass (teilweise vorher auch schlicht unbekannte) zentrale Elemente bis dato nicht berücksichtigt wurden, wie beispielsweise der Umstand, dass es vom zeitlichen Ablauf her kaum so gewesen sein kann, dass der Beschuldigte bloss kurzzeitig auf die E-Mail Accounts R.________.com) zugegriffen hat.