Sie hat dabei auch die auf dem Spiel stehenden Interessen zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Frage, ob nach der Aktenlage ein Freispruch zu erwarten ist, darf und muss die Staatsanwaltschaft die Beweise würdigen. Eine richterliche Überprüfung der Einstellungsverfügung ist mit der Beschwerdemöglichkeit gewährleistet. Die Überprüfung durch die Beschwerdekammer erfolgt mit voller Kognition. 6.2 Die ausführlichen sachverhaltsbezogenen Darlegungen der Beschwerdeführerin in ihrer Replik sind von der Beschwerdekammer somit zu berücksichtigen (siehe vorne E. 3.2). Aus diesen ergibt sich, dass die einzelnen, womöglich strafrechtsrele-