5. Zunächst ist auf die verweigerte Fristerstreckung für weitere Beweisanträge einzugehen. Die Staatsanwaltschaft schreibt richtig, dass die Beschwerdeführerin die Fristerstreckung nur oberflächlich und mit wenigen Worten begründete. Indessen ist anzumerken, dass erstens einem (zumindest einmaligen) Fristerstreckungsgesuch in der Rechtspraxis grundsätzlich ohne vertiefte Begründung rasch stattgeben wird; dies zum Beispiel, wenn die Anwaltschaft mitteilt, sie habe eine hohe Geschäftslast oder mit der Klientschaft noch nicht Rücksprache nehmen können.