Standardpasswörter seien nur vorübergehend für die E-Mail- Adressen R.________.com, bedingt durch den Umzug nach K.________, verwendet worden. Der Umzug sei im November 2015 erfolgt. Danach seien die Mitarbei- ter-Accounts nach der beschriebenen Vorgehensweise durch die J.________ GmbH auf T.________.com umgestellt worden. In seiner Einvernahme vom 24. März 2016 gebe der Beschuldigte an, sich ab circa August 2015 in Mitarbeiter- Accounts eingeloggt und Daten auf seiner privaten Festplatte gespeichert zu haben. Ausser das Dokument «Seltsame Ereignisse» würden zahlreiche beim Beschuldigten gefundene Dokumente aus dem Monat April 2015 stammen. Im April 2015 habe es den Zugangscode «P.___