__ Strafuntersuchung nachzugehen. Im Gespräch unter den Staatsanwälten hätte die Berner Staatsanwaltschaft die Zusammenhänge der Untersuchungen, die eingeleiteten Massnahmen sowie den Verfahrensstand in Erfahrung bringen können. Wäre die Staatsanwaltschaft zum (nach Auffassung der Beschwerdeführerin fehlerhaften) Schluss gekommen, das Verfahren sei nicht zu sistieren, hätte sie zumindest mit der Beschwerdeführerin Rücksprache nehmen können, oder ihr eine Frist zur Stellung von Beweismassnahmen ansetzen können. Indem sie darauf verzichtet habe, sei sie in Willkür verfallen.