___ Verfahren. Es bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte an die D.________ AG beziehungsweise an die Herren E.________ und F.________ unbefugt Daten und Konstruktionspläne weitergegeben habe. Die im Kanton O.________ eingereichte Strafanzeige begründe den Verdacht auf straf- und wettbewerbsrechtliche Delikte, insbesondere durch Ausbeutung und Verwertung fremder Leistungen beziehungsweise Diebstahl von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Damit sei die Sistierung zu Unrecht verweigert worden. Eine ungenügende Substantiierung des Gesuchs könne der Beschwerdeführerin nicht vorgeworfen werden.