1. 1.1 Mit Verfügung vom 19. Juli 2016 wurde der Antrag der B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) auf Sistierung des Strafverfahrens gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) abgewiesen. Ebenso wurde der Antrag auf Erstreckung der Beweismittelfrist abgewiesen. Mit einer weiteren Verfügung vom 19. Juli 2016 wurde das Verfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung und unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage gegen den Beschuldigten eingestellt. Die beiden Verfügungen wurden der Beschwerdeführerin am 21. Juli 2016 zugestellt. 1.2 Dagegen reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde ein.