Die Inkassostelle werde indes angewiesen, die Rechnung 7524- 600012 bis am 31. Dezember 2017 zu stunden, damit sich der Beschwerdeführer nach der Haftentlassung neu orientieren könne. Danach werde das Inkasso fortgeführt und der Beschwerdeführer erhalte die Möglichkeit, bei der Inkassostelle eine Ratenzahlung zu beantragen.