3. Das Regionalgericht Bern-Mittelland begründet die Ablehnung des Gesuchs wie folgt: Die sich aus der Verurteilung ergebende Kostenfolge sei vom Gesetzgeber gewollt. Würden nachträglich generell gegenüber allen Personen, welche in knappen finanziellen Verhältnissen leben beziehungsweise auf Unterstützung des Sozialdienstes angewiesen seien, die Verfahrenskosten erlassen, würde dies einerseits die gesetzlich vorgesehene Kostentragungspflicht durch die Verurteilten aushebeln