1. 1.1 Am 9. Mai 2016 stellte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten des Strafverfahrens PEN 15 839. Mit Verfügung vom 26. Juli 2016 wies das Regionalgericht das Gesuch ab, verfügte aber gleichzeitig, dass die Rechnung 7524-600012 an den Beschwerdeführer bis am 31. Dezember 2017 gestundet werde. 1.2 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und beantragte sinngemäss, diese sei aufzuheben, und es seien ihm die Verfahrenskosten zu erlassen.