Vorliegend würden konkrete Anhaltspunkte für eine Kollusionsgefahr fehlen, sei sie doch vollumfänglich geständig. Da sie auf die Fragen der Staatsanwaltschaft anlässlich der Hafteröffnung ausführlich und nachvollziehbar Antwort gegeben und u.a. sämtliche Namen von Personen, welche ihr geholfen haben, genannt habe, könne ihr auch das Fehlen parteiöffentlicher Einvernahmen nicht entgegengehalten werden, zumal aus ihrem Aussageverhalten geschlossen werden dürfe, dass sie keinerlei Interesse an einer Beeinflussung der Wahrheitsfindung habe.