Es müsse daher von vielen Kollusionsmöglichkeiten ausgegangen werden. Die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2016 ergänzend darauf hin, dass gleichentags V.________, eine gute Bekannte und enge Vertrauensperson der Beschwerdeführerin als Auskunftsperson parteiöffentlich befragt werde. Ferner würden in den kommenden zwei Wochen parteiöffentliche Befragungen mit den der Gehilfenschaft verdächtigen Personen P.________, Q.________ (ebenfalls eine gute Bekannte und enge Vertraute der Beschwerdeführerin), R.__