Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, zeigte sie sich im Rahmen bisheriger Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren bereits mehrmals vermeintlich gewillt, mit der KESB bzw. den Behörden zusammenzuarbeiten, bzw. in den jeweiligen Verfahren mitzuwirken, hielt sich dann jedoch schliesslich doch nicht an ihre Versprechen. So teilte sie u.a. am 8. Juli 2014 im Rahmen einer Anhörung dem instruierenden Behördenmitglied der KESB, nachdem sie am 3. Juli 2014 zur Begutachtung in die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) Bern eingewiesen wurde, mit, dass sie bereit sei, sich einer ambulanten psychiatrischen