_ wurde am 21. Juni 2016 in E.________ festgenommen, am 21. Juli 2016 an die Schweiz ausgeliefert und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 22. Juli 2016 wegen Flucht- und Kollusionsgefahr für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Dagegen erhob A.________, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.___