1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Beschwerdeführerin) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG, seit 1. Januar 2008 nicht mehr in Kraft), Diebstahls, Sachbeschädigung etc. Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) stellte mit einzelrichterlichem Entscheid vom 27. Juli 2016 das Strafverfahren ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 2. August 2016 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben.