Sein zukünftiges Anwesenheitsrecht ist angesichts des gegen ihn laufenden Strafverfahrens gefährdet. Dass er aus der ausländerrechtlichen Vorbereitungshaft wieder entlassen wurde und sich nach wie vor in der Schweiz aufhält, dürfte er einem Ausschaffungsstopp nach Eritrea zu verdanken haben. Auch wenn für ihn eine Flucht in sein Heimatland aufgrund der dort herrschenden Zustände derzeit nicht in Frage kommt, so ist ihm bei seiner derzeitigen Lebensführung ein Untertauchen in der Schweiz oder in einem der umliegenden Länder ohne weiteres möglich.