Allein schon der Blick auf die reihenweisen Verstösse gegen die vom Migrationsamt verfügte Ausgrenzung für die Innenstadt (12 diesbezügliche Anzeigen) verdeutlicht, dass er behördlichen Vorladungen und Vorgaben kaum Beachtung schenkt. Am 15. Juni 2016 wurde er von der Polizei am selben Tag sogar drei Mal vom Bahnhof D.________ weggewiesen und stets erneut dort angetroffen, wobei er beim dritten Mal, als die Transportpolizei ihn schliesslich spätnachts auf den Zug nach J.________ begleiten wollte, handgreiflich wurde (Anzeigerapport vom 21. Juni 2016). Dem Polizisten K._____