Beim Erscheinen der Bahnpolizei flüchtete der Beschuldigte zusammen mit F.________. Er konnte jedoch gleichentags um 19.00 Uhr, als er sich wieder – gegen die Ausgrenzung verstossend – am Bahnhof D.________ bzw. beim I.________ aufhielt, festgenommen werden. F.________ konnte ebenfalls noch am 17. Juli 2016 angehalten werden und wurde der Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland zugeführt, welche ein Haftverfahren eröffnet hat. Gegenüber der Jugendanwaltschaft gab er zu, zusammen mit dem Beschuldigten Steine gegen die andere Gruppierung geworfen zu haben. [...]