Der Beschuldigte wurde am 17. Juli 2016 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern (nachfolgend Vorinstanz) vom 20. Juli 2016 für die Dauer von drei Monaten erneut in Untersuchungshaft versetzt. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte am 2. August 2016 Beschwerde mit den Anträgen, der Entscheid sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Verfügung vom 3. August 2016 betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwalt C.________ der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben.