Urteil 6B_883/2013 vom 17. Februar 2014 E. 2, in: SJ 2014 I S. 348). Wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt, wird einem Sachgericht also die Fähigkeit zuerkannt, selbst in voller Kenntnis aller vorhanden gewesenen und nun vernichteten Beweismittel diese nicht zum Nachteil eines Beschuldigten zu verwenden.