Die Verfügung wurde am 21. Juli 2016 eröffnet. 1.3 Innert Frist reichte die Rechtsanwältin des Beschwerdeführers am 29. Juli 2016 eine mit 16. Juli 2014 datierte und begründete Beschwerde ein. Sie stellte folgenden Antrag (unter Kosten- und Entschädigungsfolge): Der 5. Abschnitt des Begründungstextes der Verfügung vom 20. Juli 2016 sei wie folgt abzuändern: ,,.... Die Aussagen von C.________ können demnach im Verfahren BJS 13 19786 nicht verwertet werden und die Einvernahme von C.________ wird folglich aus den Akten entfernt und separat unter Verschluss gehalten.