Erwägungen: 1. 1.1 Gegen C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ein Strafverfahren wegen Betrugs, eventuell Erwirkung von Sozialhilfeleistungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben beziehungsweise durch Verschweigen von Tatsachen, hängig. Am 21. August 2015 ging bei der Staatsanwaltschaft ein vom 16. Juli 2014 datiertes Schreiben ein, in welchem auf die Mitteilung der Frist gemäss Art.