Dabei ist erkennbar, dass er die zur Vermummung verwendete Sturmhaube in den Händen hält. Am 10. Juni 2016 schliesslich meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung und gab gegenüber der Polizei an, er sei die gesuchte Person. Diese Aussage ist zwar nicht aktenmässig belegt, ergibt sich aber sowohl aus dem Umstand, dass sich der Beschwerdeführer aufgrund der Fotografie im Internet bei der Polizei gemeldet hat, als auch aus dem Wortlaut der gleichentags erfolgten Medienmitteilung der Kantonspolizei.