5 Erwägungen indessen nicht entgegen (vgl. zum Ganzen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 175 vom 13. September 2016 E. 5.2). 4.3 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, anlässlich des Fussballspiels des FC St. Gallen gegen BSC Young Boys (nachfolgend: YB) vom 28. November 2015 inmitten der Zuschauer Pyrotechnika abgebrannt zu haben.