Auch stelle sich die Frage, ob ein Abgleich des Profils mit den Spuren früherer Taten, welche im Informationssystem gespeichert seien, ohne Aufnahme des Profils in das System überhaupt möglich und erlaubt sei. Die Konstellation eines lokalen Vergleichs gemäss Art. 6a der DNA-Profil-Verordnung lägen jedenfalls nicht vor. Es sei ohnehin nicht klar, mit welchen und wie vielen Spuren ein Abgleich erfolgen solle.