Es bestünden bei ihm aber keine solchen Anhaltspunkte. Er sei nicht vorbestraft. Die aktuell gegen ihn geführte Untersuchung vermöge die Wahrscheinlichkeit für andere Delikte einer gewissen Schwere nicht zu begründen. Ausserdem stehe er unter dem Schutz der Unschuldsvermutung. Er habe die Aussage verweigert. Selbst wenn er die abgebildete Person wäre und sich inmitten anderer Fans aufgehalten hätte, könne daraus keine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür abgeleitet werden, er habe bereits früher gleichartige Delikte begangen oder werde die in Zukunft tun. Dies seien nur unbewiesene Behauptungen und nicht zulässige Schlussfolgerungen.