_, am 25. Juli 2016 Beschwerde. Er beantragte, die Verfügung vom 13. Juli 2016 sei aufzuheben, es sei festzustellen, dass die Entnahme der DNA- Probe rechtswidrig erfolgt sei und die DNA-Probe sei unverzüglich aus den Akten zu entfernen und zu vernichten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen und ihm sei eine angemessene Entschädigung für seine anwaltliche Vertretung zu entrichten. Am 29. Juli 2016 reichte die Verteidigerin des Beschwerdeführers ihre Kostennote ein.