Am 27. Juni 2016 wurde A.________ zur erkennungsdienstlichen Erfassung aufgeboten, inklusive Abnahme eines Wangenschleimhautabstriches (WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils. Die Erfassung erfolgte am 5. Juli 2016. Am 13. Juli 2016 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass vom Beschuldigten ein DNA-Profil zu erstellen sei, womit das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern beauftragt werde. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 25. Juli 2016 Beschwerde.