1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Abbrennens von Handlichtfackeln innerhalb des Fussballstadions Stade de Suisse in Bern. Anhand einer Videosequenz des Stade de Suisse und der daraus gefertigten Standbilder konnte eine Internetfahndung durchgeführt werden. Am 10. Juni 2016 meldete sich A.________ bei der Kantonspolizei Bern und gab an, die gesuchte Person zu sein, verweigerte indessen eine Aussage zum Vorfall. Am 27. Juni 2016 wurde A._____