4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Bern, 25. August 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: